| OpenQuer Zell |
Zeltplatz:
Achtung: Neu ist der Zeltplatz im OpenQuer-Gelände. Es müssen somit alle Personen durch den Haupteingang
und benötigen ein gültiges Ticket. Öffnungszeiten Festivalgelände:
Freitag, 05.07.2013 17.00 Uhr durchgehend bis Sonntag, 07.07.2013 06.00 Uhr. Öffnungszeiten Kasse:
Freitag, 05.07.2013 17.00 Uhr Eingangskontrolle:Harte Gegenstände wie Glas, Flaschen, Getränkedosen, Videokameras, Tonbandgeräte sowie Schirme sind nicht erlaubt. (Gepäckkontrolle). Getränke vom Gelände dürfen durch den Ausgang. Es dürfen keine Getränke und/oder Esswaren mitgeführt werden. Eingang VIP:
Zutritt haben nur Personen mit einem gültigen Pass und dem entsprechenden Kontrollarmband. Es darf nur ein Getränk pro
Person vom VIP-Bereich in das Festivalgelände mitgenommen werden. Kontrollarmband:Tickets werden am Eingang durch ein Kontroll-Armband ersetzt. Die Bändel müssen während der gesamten Dauer des Festivals straff ums Handgelenk getragen werden. Beschädigte oder lose Bändel werden nicht akzeptiert. Die Armbändel sind nicht übertragbar. Kinder:Gratiseintritt für Kids unter 12 Jahren in Begleitung Erwachsener. Bitte Ausweis bereithalten. Kinder unter 12 Jahren erhalten kein Kontroll-Armband, weshalb sie das Gelände nur noch in Begleitung Erwachsener verlassen und wieder betreten können. Die Verantwortung und Aufsicht ist Sache des erwachsenen Begleiters. Hotels:In den nahen Dorfzentren Huttwil, Willisau, Luthern und Zell stehen den Besuchern mehrere preisgünstige Hotels und Gasthäuser zur Verfügung. Recycling / Müll:Haltet unsere Umwelt sauber. Es stehen genügend Abfall- und Recycling-Container bereit. Tiere:Hunde und andere Tiere dürfen nicht auf das Festgelände. Dem Tier zuliebe, aber auch aus hygienischen Gründen. Wetter:
Das OpenQuer findet bei jeder Witterung statt (gedeckte Plätze). Bei Regen also Regenschutz
nicht vergessen. Schirme sind, wie an jedem OpenAir, nicht erlaubt. Sanität:Die Sanität befindet sich hinter dem grossen Festzelt. Sie ist per Funk erreichbar. Wenn nötig könnt ihr euch bei der Kasse oder im Festzelt melden. Werbung:Werbung von Vereins- und Veranstaltungsanlässen ist nur an den vorgesehenen Plattformen erlaubt. Erlaubnis ist bei der Kasse einzuholen. Nicht bewilligte Werbungen werden kostenpflichtig weggeräumt. Parkplatz:Feuer sind strikte untersagt. Werbung in Form von Flyern und anderen Medien auf Autoscheiben ist verboten. Auf dem Parkplatz gilt das Litteringgesetz des Kantons Luzern. Missachtungen werden verzeigt. Infostand / Kasse:Für Fragen oder Fundgegenstände. Hier werden auch Ohr-Stöpsel abgegeben. Schliessfächer:Für deine Wertsachen stehen beim Eingang Schliessfächer von TransBOX zur Verfügung. Eine Schliessung kostet nur CHF 2.-. Alle Infos zu den Fächern findest du unter www.transbox.ch. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab. |


